29 Oktober 2009

Aus dem richtigen Leben

Ick zieh Tiere:
... der Verkehrswert (Marktwert) eines Grundstücks nach § 194 BauGB wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gege-benheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre...
... bla bla ...

2 Kommentare:

nic. hat gesagt…

"Ick zieh Tiere:" - HA!*
*Is dat von dir? Oder aus dem Wörtersee? Jedenfalls: ne Perle!

c.s. hat gesagt…

Heißt das jetzt, dass die Anzahl und Art der Tiere die sie da ziehen, am Preis rein garnichts ändert?

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